Feldblitzableiter für das Feldhauptverteilergestell
Blitzschutzsatz in Fahrzeugen
Der Feldblitzableiter hat die Aufgabe, Fernmeldeeinrichtungen vor hoher elektrischer Spannung und starken elektrischen Strömen zu schützen. Überspannungen können in einem Nachrichtennetz verursacht werden z. B. durch elektrische Aufladung der Außenleitungen bei Gewitter oder durch benachbarte Starkstromleitungen, Überströme durch Blitzeinschlag in die außen oder auch in benachbarte Leitungen und durch Berührung oder Induktion von Starkstromleitungen. Die schädliche Fremdspannung und die Fremdströme dringen hauptsächlich über die oberirdisch geführte Außenleitungen in die technischen Einrichtungen der Fernmeldeanlagen ein und verursachen Schaden (Unfälle, Zerstörung usw.). Um das zu verhindern, werden in die Außenleitungen Strom und Spannungssicherungen eingebaut, und zwar sowohl in der Vermittlungsstelle als auch bei den einzelnen Teilnehmern.
Der zehnteilige Feldblitzableiter ist mit je 20 solcher Strom- und Spannungssicherungen ausgerüstet. Diese sind zu einem Sicherungsstreifen zusammengebaut und auf einer Grundplatte befestigt. Die aus Isolierstoff hergestellte Grundplatte enthält außerdem noch auf je einer Längsseite die mit „1a“ und „b“ bezeichneten Anschlussklemmen bzw. auf der Rückseite zwei 30 teilige Buchsenstreifen für die Außen- und Innenleitungen.
(Die Feldblitzableiter alter Bauart besitzen auf der Rückseite keinen 30teiligen Buchsenstreifen)
Die Anschlussklemmen und die „a“ und „b“ Buchsen sind durch isolierte Drähte mit den Lötschwänzen der zugehörigen Blitzableiter bzw. Großsicherungshalter verbunden. Sämtliche auf der mit Außenleitung bezeichneten Seite angebrachten Blitzableiter und Grobsicherungen gehören zu den a – Adern, die auf der mit Innenleitung bezeichneten Seite zu den b – Adern der Doppelleitungen.
Feldblitzableiter neuer Art
Feldblitzableiter alter Art
Der Blitzschutzsatz hat die gleiche Aufgabe wie der Feldblitzableiter, ist jedoch mit Trennschaltern für jede Leitung ausgestattet
und wird in Fahrzeugen verbaut; z. B. im Fernsprechvermittlungskraftwagen (Kfz 72)
oder Fernsprechvermittlungsanhänger (2-achsig) (Sd. Ah. 468).